Datenspeicherung nach dem Ende eines Vertragsverhältnisses Viele Unternehmen sehen für ihre Kundendaten eine Löschfrist von 10 Jahren vor. Sie begründen dies mit den Aufbewahrungspflichten aus dem Handelsgesetzbuch und aus der Abgabeordnung (§ 257 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 HGB; § 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 AO). Erst danach werden Kundendaten gelöscht. Wenn überhaupt. Die Aufbewahrungspflichten gelten jedoch nur… Datenspeicherung nach dem Ende eines Vertragsverhältnisses weiterlesen